Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma BOOTSJUNGE-RICHTERSHORN (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter bezeichnet). Die Anerkennung durch den Mieter erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Bootes.
1.) Aus- und Rückgabe der Boote
- 1.1 Die Vermietung unserer Boote erfolgt auf der Grundlage der Sportboot- vermietungsverordnung-Binnen! Sportboote mit Motor an Personen nicht unter 16 Jahren, Segelboote nicht unter 14 Jahren, Tret- und Ruderboote nicht unter 12 Jahren. Die Vermietung erfolgt nicht an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung offensichtlich nicht besitzen (gem. BinSch-SportbootVermV.) Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen Dokumenten (Personalausweis, Bootsführerschein). Dazu wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
- 1.2 Die Boote sind bis spätestens 5 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.
- 1.3 Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
- 1.4 Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.
2.) Reservierungen / Stornierungen
- 2.1. Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet bzw. per Fax oder persönlich.Fernmündliche Reservierungen werden unverbindlich und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich per Fax zu bestätigen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall.
- 2.2. Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen Fassung.
- 2.3. Tritt der Mieter von einer verbindlichen Reservierung zurück, besteht bei eventueller Nichtweitervermietung für diesen Zeitraum Schadensersatzpflicht in Höhe der reservierten Mietzeit.
3.) Zahlung Mietpreis / Kaution
- 3.1. Der Mietpreis wird im voraus bei Fahrtantritt in bar entrichtet. Andere Zahlungsmodalitäten (Überweisung nach Rechnungslegung) bedürfen der vorherigen Absprache.
- 3.2. Als Kaution bei der Verleihung von Motor- und Segelbooten ist 100,00 € festgelegt, bei Pontonbooten 250,00 €. Diese ist vor Fahrtantritt zu hinterlegen.
4.) Allgemeines Verhalten
- 4.1. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
- 4.2. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
- 4.3. Halten Sie einen Abstand von min. 20 m zu Anglerbereichen und Uferbereichen. Vorbeifahrenden Booten und Schiffen haben Sie ein Vorfahrtsrecht einzuräumen und müssen diesen gegenüber einen Sicherheitsabstand von min. 20 m einhalten.
- 4.4. Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- 4.5. Dem Mieter ist es untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
- 4.6. Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Bootes über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
- 4.7. Der Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer. Er haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn, wenn es durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt. Andere Personen, außer dem Mieter,die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.
- 4.8. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
5.) Schäden, Transportschäden
- 5.1. Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
- 5.2. Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen, was eine volle Haftung nach sich ziehen kann.
- 5.3. Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten (siehe auch Ausrüstungsliste in den Boots- Papieren).
6.) Haftung, Aufsichtspflicht
- 6.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
- 6.2. Eltern / andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder / Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
- 6.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang,Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Schadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
- 6.4. Vorhandene Schäden werden vor Mietantritt in einem Protokoll festgehalten.
7.) Versicherung
- 7.1. Im Mietpreis sind eine Haftpflicht- und bootsabhängig eine KaskoVersicherung enthalten. Im Fall von Unfällen, Havarien und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten.
- 7.2. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatz; außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden, noch für von ihm an Bord gebrachte Sachen.
8.) Schlußbestimmungen
- 8.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
- 8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.
9.) Anerkennung der AGB Mit der Unterschrift unter den Bootsverleihschein oder dem Anklickfeld bei der Onlinereservierung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen incl. Miethinweise anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die Sportbootvermietungsverordnung – Binnen , deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.